Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines – Geltungsbereich
    (1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
    (2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
  2. Angebot – Angebotsunterlagen – Vertragsschluss
    (1) Alle unsere Angebote sind freibleibend. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die Angaben in den Auftragsbestätigungen zu Lieferungsumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte sind als annähernd zu betrachten und stellen keine zugesicherte Eigenschaften dar.
    (2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Werkzeugen, Druckunterlagen, Schablonen, Mustern und sonstigen Unterlagen behalten wir – bzw. unsere Vorlieferanten – uns Eigentums- und Urheber-rechte vor, auch wenn die Kosten für die Erstellung dieser Unterlagen und Werkzeuge dem Kunden weiterverrechnet werden. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
    (3) Für vom Kunden zur Verfügung gestellte Druckvorlagen, Filme, Klischees und andere Unterlagen trägt ausschließlich der Kunde die Verantwortung. Eine vom Kunden erklärte Druckfreigabe ist verbindlich.
    (4) Der Kunde haftet dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. Eine Überprüfungspflicht besteht für uns nicht. Mit Auftragserteilung stellt uns der
    Kunde von sämtlichen Ansprüchen frei, die gegen uns wegen etwaiger Rechtsverletzungen erhoben werden. Wir sind nicht verpflichtet, Aufträge zu übernehmen bzw. können von Aufträgen zurück-treten, die eine Verletzung von Rechter Dritter mit sich bringen oder die Gefahr derartiger Verletzungen bergen.
    (5) Wir sind berechtigt, Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware vorzunehmen. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Bestellung von geringeren, als in Katalogen oder Werbe-broschüren angegebenen Mindestmengen, behalten wir uns die Erhebung einer gesonderten Bearbeitungsgebühr bzw. eines Mindermengenzuschlags vor.
    (6) Bei nicht erfolgter oder verspäteter Selbstbelieferung und in Fällen höherer Gewalt sind wir zum Rücktritt berechtigt. Ersatzansprüche für den Kunden bestehen in diesen Fällen nicht.
    (7) Geringfügige bzw. unerhebliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung behalten wir uns vor. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand sind Beschreibungen, bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten Eigenschaften.
  3. Werbeanbringung durch uns
    (1) Sie erhalten von uns eine Standskizze im PDF-Format – hierbei handelt es sich um eine reine digitale Platzierung Ihres Druckbildes – diese ist in keinem Fall verbindlich in der Druckschärfe noch in der Farbe – hier kann es zu Abweichungen zum Originaldruckbild kommen. Es handelt sich bei den Standskizzen ausschließlich um eine digitale Drucksimulation.
    (2) Nach Erteilung der Druckfreigabe – drucken wir allein nach dieser – spätere Einwendungen können nicht akzeptiert werden – wir haften nicht für von Ihnen übersehene Fehler. Wenn Sie sich davor schützen wollen, bestellen Sie bitte unbedingt ein kostenpflichtiges Andruckmuster.
    (3) Artikel, die sowohl in einem Einzelkarton als auch in Seidenpapier bzw. Polybeutel verpackt sind, werden nach dem Drucken nur nach Notwendigkeit wieder verpackt.
    (4) Die empfohlenen Druckgrößen sind nicht immer maximale Druckflächen. Bei Folgeaufträgen ohne Musterstellung sind Abweichungen nicht auszuschließen
  4. Preise – Zahlungsbedingungen
    (1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Versandstelle“, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
    (2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
    (3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
    (4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
    (5) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
    (6) Wir behalten uns vor, die Belieferung von Neukunden von Vorauskasse abhängig zu machen. Werden Lieferungen bzw. Teillieferungen nicht pünktlich bezahlt, behalten wir uns vor, die Lieferung von laufenden Aufträgen oder Neuaufträgen zurückzustellen bzw. von Vorauskasse abhängig zu machen.
    (7) Im Falle einer bei Erteilung des Auftrags nicht vorhersehbaren Veränderung von Zöllen, Umsatzsteuer, Wechselkursen, Frachtkosten, Versicherungsprämien und sonstigen anfallenden Abgaben sind wir berechtigt, den Preis entsprechend der Veränderung zu Gunsten und zu Lasten des Kunden abzuändern, ohne dass hierdurch ein Rücktrittsrecht ausgelöst wird.
  5. Lieferzeit
    (1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Insbesondere gelten Lieferfristangaben erst ab Eingang der vollständigen Unterlagen, Daten und sonstiger vom Kunden zu erbringenden Leistungen bei uns.
    (2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
    (3) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
    (4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
    (5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung oder auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    (6) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugs-entschädigung in Höhe von maximal 15 % des Lieferwertes.
    (7) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben vorbehalten.
  6. Gefahrenübergang – Verpackungskosten – Versand
    (1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Versandstelle“ vereinbart.
    (2) Falls auf Verlangen des Kunden die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort des Verkäufers erfolgt, so geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.
    (3) Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
    (4) Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
    (5) Den Kunden trifft eine unverzügliche Überprüfungspflicht auf Verpackungsschäden und Mangelfreiheit der Ware.
    (6) Die Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns nach den besten wirtschaftlichen Verhältnissen, ohne Verbindlichkeit für eine etwaig günstigere Versandart. Besondere Versandarten müssen vom Kunden schriftlich mitgeteilt werden.
    (7) Wir weisen darauf hin, das Artikel die sowohl in einem Einzelkarton als auch in Polybeutel verpackt sind, nach dem Drucken/Gravieren nur nach Notwendigkeit wieder verpackt werden.
  7. Mängelhaftung
    (1) Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Rügefrist beträgt maximal 3 Werktage nach Erhalt der Ware. Für unsachgemäße Lagerung der gelieferten Waren beim Abnehmer ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
    (2) Wir liefern die bestellte Ware in handelsüblicher Qualität. Im Falle eines Kaufes nach Muster ist die vorausgegangene Bemusterung für die einzuhaltende Qualität maßgeblich. Durch technische Innovation oder Weiterentwicklung und durch die Herstellung oder Druckaufträge bedingte, zumutbare Änderungen werden vom Kunden als vertragsgemäß gebilligt.
    (3) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Besteller nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
    (4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Die Rücksendung beanstandeter Ware bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
    (5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    (6) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    (7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
    (8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
    (9) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Bei Fernostware und sogenannten Cent-Artikeln ist die Gewährleistungszeit auf die für den entsprechenden Artikel übliche Lebensdauer beschränkt, maximal beträgt sie 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
  8. Gesamthaftung
    (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtver-letzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
    (2) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  9. Eigentumsvorbehaltssicherung
    (1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu veräußern, zu versenden oder sicherungszuübereignen.
    (2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  10. Sonstiges
    (1) Wir und unsere Vorlieferanten sind berechtigt, auf der gelieferten Ware unser Firmenlogo bzw. unsere Firmenbezeichnung anzubringen und die von uns gelieferten Waren zu gewerblichen Zwecken, insbesondere zur Ausstellung in unseren Geschäftsräumen und zur Abbildung in Katalogen und Broschüren aller Art zu verwenden.
    (2) Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung uns zu Kenntnis gelangten Daten zu speichern und diese an die von uns zur Abwicklung eingeschalteten Vertragspartner weiterzugeben.
    (3) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder des zugrundeliegenden Vertrages nicht berührt.
  11. Gerichtsstand – Erfüllungsort
    Als Erfüllungsort gilt Neukirchen; als Gerichtsstand gilt Schwalmstadt als vereinbart.